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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r), vielen Dank ***** ***** Anfrage. Bitte gedulden Sie sich ein wenig, während ich Ihre Anfrage bearbeite. Mit freundlichen Grüßen Kianusch Ayazi, LL.B. (BLS), LL.B. (UNISA) - Rechtsanwalt -
Vielen Dank ***** ***** Geduld.
Eine Nebenkostenabrechnung muss gemäß § 556 BGB spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. In der Regel endet der Abrechnungszeitraum am 31.12. eines Jahres, sodass die Nebenkostenabrechnung dem Mieter spätestens am 31.12. des Folgejahres zugehen muss, ansonsten ist sie verspätet und der Vermieter kann keine Rechte mehr geltend machen. Der Zugang ist definiert durch das Gelangen in den Machtbereich des Empfängers und die Erwartbarkeit der Kenntnisnahme. Am Silvesterabend ist nach 18:00 Uhr in der Regel nicht mehr mit der Kenntnisnahme eines eingeworfenen Briefes zu rechnen. Insofern wäre der Einwurf einer Nebenkostenabrechnung am Silvesterabend nach 18:00 verspätet.
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Eine Nebenkostenabrechnung per Whatsapp ist grundsätzlich zulässig. Es ist gut vertretbar davon auszugehen, dass auch deren Übersendung am Silvesterabend ab 18:00 Uhr verspätet ist. Denn ein Vermieter kann nicht damit rechnen, dass der Mieter am Silvesterabend nach 18:00 Uhr noch die Nachrichten seines Vermieters liest. Im Streitfall müsste jedoch ein Gericht entscheiden.