Recht & Justiz
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Wenn es ein öffentlicher Weg war, der der Stadt gehört, trifft die Stadt eine Verkehrssicherungspflicht. Die hochstehende Gehwegkante kann eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht darstellen. Dann hat die Stadt für Ihre Schäden zu haften. Sie können Ihren materiellen Schaden, wie z.B. zerstörte Kleidung etc. ersetzt verlangen, und auch Ihr immaterieller Schaden ist Ihnen zu ersetzen also ein Schmerzensgeld zu zahlen.
Sie könnten sich an die Stadt wenden und dort Ihren Schaden geltend machen. In einem etwaigen Rechtsstreit müssen Sie nachweisen, dass es eine Verkehrssicherungspflichtverletzung seitens der Stadt gab und dass diese Pflichtverletzung ursächlich für Ihren Schaden gewesen ist. Sie benötigen also Beweismittel dafür, dass Sie über die Kante gestolpert sind. Zeugen des Vorfalls könnten für die Beweisführung hilfreich sein.