Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!
Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Es muss schon einen rechtskräftigen Vollstreckungstitel gegen Sie geben. Sonst würde der Gerichtsvollzieher nicht tätig werden. Diesen Titel können Sie leider nicht mehr abändern, sobald er rechtskräftig ist. Sie hätten vorher dagegen vorgehen müssen.
Sie werden sich nach meiner Einschätzung also leider mit dem Gedanken abfinden müssen, dass nun eine Zwangsvollstreckung gegen Sie läuft. Die Vollstreckung können Sie nur abwenden, indem Sie die Forderung aus dem Titel bezahlen. Sonst aber sind Sie leider verpflichtet, die Vermögensauskunft abzugeben.
Ich bedauere außerordentlich, Ihnen keine für Sie günstigere Auskunft geben zu können. Bitte bedenken Sie, dass ich Ihnen die Rechtslage nur schildern kann, weder heiße ich diese gut noch kann ich Einfluss darauf nehmen.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.
Sehr gerne helfe ich weiter.