Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r), vielen Dank ***** ***** Anfrage. Wie kann ich Ihnen mit der Angelegenheit konkret behilflich sein? Welche Frage haben Sie dazu? Mit freundlichen Grüßen Kianusch Ayazi, LL.B. (BLS), LL.B. (UNISA) - Rechtsanwalt -
Ich verstehe. Vielen Dank ***** ***** Nachricht.
Grundsätzlich muss die Fluggesellschaft Ihnen Schadensersatz in Höhe der Kosten zahlen, die infolge des Gepäckverlusts angefallen sind. Die Beschränkung auf Kleidung und Kosmetik ist willkürlich. Ich empfehle Ihnen daher, die Fluggesellschaft nochmals schriftlich unter Setzung einer zweiwöchigen Frist dazu aufzufordern, den vollständigen Schadenesersatz an Sie zu zahlen. Zahlt die Fluggesellschaft nicht, können Sie nach Fristablauf einen Anwalt mit der Geltendmachung Ihres Schadensersatzanspruches beauftragen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein. Bitte geben Sie eine Bewertung (3-5 Sterne) durch Anklicken der Bewertungssterne an. Vielen Dank.
Vielen Dank ***** ***** Nachricht.
Was möchten Sie genauer erfahren?
Sofern die Anrufe für die Schadensregulierung erforderlich wurden, so können Sie auch die Kosten hierfür von der Fluggesellschaft erstattet verlangen. Denn Schadensersatz bedeutet, dass Sie von der Fluggesellschaft verlangen können Sie finanziell so zu stellen, wie Sie stünden, wäre es nicht zum Schadensereignis gekommen.
FlightRight ist ein seriöses Unternehmen und ich habe mit diesem gute Erfahrungen gemacht. Wenn die Provision für Sie in Ordnung ist, so können Sie dem Unternehmen die Angelegenheit guten Gewissens übergeben.