Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft. Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Der Vermieter ist zur Beseitigung des Schimmels verpflichtet.
Schimmel stellt einen Mietmangel nach § 536 BGB dar. Je nach Umfang und Schimmelbefall in der Wohnung kann hier sogar eine Mietminderung bis zu 100 % geltend gemacht werden.
Ist der Schimmel nachweislich gesundheitsschädlich stellt ist darüber hinaus ein fristlosen Kündigungsgrund des Mieters dar.
Setzen Sie im Vermieter schriftlich und nachweislich eine Frist zur Schimmelbeseitigung und fügen Sie dem Schreiben fotografische Beweise für den Schimmel bei.
Kündigen Sie an ab sofort die Miete zu mindern und nach Fristablauf einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
Ihre Rechtsposition ist gut.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-