Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft. Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Jedes Elternteil hat Anspruch auf angemessenen Umgang mit den Kindern.
Dies kann bis zu 50% für jedes Elternteil Umgang bedeuten.
Ein Elternteil darf auch nicht negativ auf die Kinder einwirken.
Dies kann durch das Familiengericht nachteilig ausgelegt werden.
Wenn keine einvernehliche Regleung bzgl. des Umgangs möglich ist, kann über das Jugendamt und in letzter Instanz über das Familiengericht der Umgang festgesetzt werden.
Hieran haben sich sodann alle Parteien verbindlich zu halten.
Diese Weg könnten bzw. müssten Sie sodann gehen, wenn mit der Kindesmutter keine Regelung getroffen werden kann.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-