Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft. Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Sie haben hier in der Tat zwei Ansatzpunkte, um die in Rechnung gestellten Kosten abzulehnen.
1. Sie haben keinen Auftrag ausgelöst, wenn es sich nicht mehr um einen Garantiefall handelt.
2. Sie können bestreiten, dass der Mangel durch die Starhilfe ausgelöst wurde.
Denn dies ist bloß eine Behauptung der Werkstatt, welche von der Werkstatt zu beweisen ist.
Bis dahin gilt die bestehende Garantie per Gesetz und/oder Vertrag.
Hierauf können Sie sich berufen!
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-