Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft. Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Das Versorgungsunternehmen kann nicht einfach den zu bezahlenden Abschlag anheben.
Der Abschlag richtet sich nach der letzten Jahresabrechnung und/oder nach der vertraglichen Vereinbarung.
Wenn daher noch keine ordnungsgemäße Jahresabrechnung erfolgt ist, können Sie den höheren Abschlag ablehnen und dies dem Unternehmen mitteilen.
Es gibt für die Erhöhung keine rechtliche Grundlage. Sofern das Unternehmen die Preise und in Abschlag angehoben haben, hätte Ihnen dies ordnungsgemäß mitgeteilt werden müssen.
Im Nachgang zu dieser Mitteilung hätten sie ein Sonderkündigungsrecht von mindestens vier Wochen, über welche Sie den Vertrag beenden können. Auch dies können Sie so gegenüber dem Versorgungsunternehmen mitteilen.
Sie sind in einer guten Rechtsposition.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-