Vielen Dank ***** ***** Nachricht und Ihre Geduld.
Kann ich einen Mahnbescheid nach so eine lange Zeit bekommen, über die Summe, die ich nicht mal wusste?
Ja, ein Mahnbescheid kann jederzeit beantragt und erlassen werden, auch nach Jahren. Es gibt insofern keine zeitlichen Beschränkungen. Es ist für den Erlass eines Mahnbescheids auch nicht erforderlich, dass die Forderung zuvor bekannt gemacht wird.
Zählt für die Verjährung der 31.12.2022 (das Datum auf dem Mahnbescheid) oder der 5.1.2023, das Zustelldatum des Mahnbescheids (das Datum steht auf dem Umschlag)?
"Normale" zivilrechtliiche Forderungen verjähren grundsätzlich am 31.12. des dritten vollen Kalenderjahres nach der erstmaligen Fälligkeit des Anspruches. Wenn der Mahnbescheid am 31.12. oder vorher beantragt wird, so ist die Verjährung gehemmt. Insofern kommt es in Ihrem Fall auf das Datum auf dem Mahnbescheid an und nicht auf das Zustelldatum.
Ich weiß, dass es wichtig ist, dem Mahnbescheid innerhalb 14 Tage zu widersprechen. Soll ich mich da auf Verjährung beziehen? Wenn nicht, was würden Sie mir raten? Falls die Sache mit der Verjährung nicht klappt, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mit eine Einschätzung der rechtlichen Lage sagen könnten. Apego hat auf jedem Fall die im Vertrag versprochene Leistungen nicht erfüllt. Mit dieser Meinung bin ich nicht alleine und alle Aspekte dazu habe ich schriftlich. Soll ich dann im Widerspruch einfach schreiben, dass der Mahnbescheid "grundlos" ist?
Wenn die behauptete Forderung im Jahr 2019 entstanden ist, so wäre die Verjährung am 31.12.2022 eingetreten. Jedoch hat der Mahnbescheid die Verjährung gehemmt, sodass die Forderung nicht verjährt ist.
Wenn die Schule die Leistungen nicht erbracht hat und Sie den Vertrag zuvor fristlos gekündigt haben, so haben Sie keine Pflicht, die geforderten Beiträge zu zahlen. Insofern rate ich Ihnen dazu, dem Mahnbescheid zu widersprechen. Sie können den Widerspruch begründen, müssen dies jedoch nicht. Es ist grundsätzlich eher unüblich, den Widerspruch zu begründen. Es ist aus rechtlicher Sicht ausreichend, wenn Sie den Widerspruch erheben. Wenn Sie mögen, können Sie diesen Widerspruch kurz begründen. Dies ist aus rechtlicher Sicht weder vorteilhaft noch nachteilig.
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