Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r), vielen Dank ***** ***** Anfrage. Bitte gedulden Sie sich ein wenig, während ich Ihre Anfrage bearbeite. Mit freundlichen Grüßen Kianusch Ayazi, LL.B. (BLS), LL.B. (UNISA) - Rechtsanwalt -
Vielen Dank ***** ***** Geduld.
Wie kann ich Ihnen mit der Angelegenheit konkret behilflich sein? Welche Frage haben Sie dazu?
Vielen Dank ***** ***** Nachricht
Der Haftbefehl kann nur durch das Gericht aufgehoben werden. Ein Anwalt kann die Aufhebung für Sie beantragen. Wenn Sie hinreichende Entschuldigungsgründe für das Nichterscheinen haben und sich glaubhaft zusichern lässt, dass Sie zum nächsten Gerichtstermin erscheinen werden, so besteht die Möglichkeit, den Haftbefehl auf Antrag aufheben zu lassen. Gern bin ich Ihnen dabei behilflich, falls Sie dies wünschen.
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Sehr geehrte/r Fragesteller/in, ich hoffe, ich konnte Sie bei der Lösung Ihres Problems unterstützen. Über ein Feedback in Form einer positiven Bewertung, die Sie sehr schnell und einfach über die Bewertungssterne (3-5 Sterne) abgeben können, würde ich mich sehr freuen. Sollten Sie noch Hilfe zu dieser Problemstellung benötigen, zögern Sie nicht, weitere kostenlose Nachfragen zu stellen. Setzen Sie dazu bitte den bisherigen Frageverlauf mittels der TextBox ganz unten einfach fort. Mit vielem Dank für Ihre Nutzung von JustAnswer Kianusch Ayazi, LL.B. (BLS), LL.B. (UNISA) - Rechtsanwalt -