Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Ja, Ihr Sohn wird nach Ablauf der Kündigungsfrist dennoch ausziehen können, denn bei einer WG - die durch eine ständig wechselnde Mieterschaft charakterisiert ist - besteht zwischen jedem WG-Mieter und dem Vermieter ein separater Mietvertrag.
Ihr Sohn muss die Kündigung des Mietvertrages jedoch schriftlich erklären (§ 568 BGB).
Eine Kündigung nur mittels E-Mail, Whatsapp oder mündlich ist unwirksam.
Allerdings muss der Vermieter die formunwirksame Kündigung nur per Mail auch ausdrücklich beanstanden. Nimmt er diese so hin, muss er die Kündigung per Mail rechtlich auch gegen sich gelten lassen.
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Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt