Recht & Justiz
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seit wann besteht das Arbeitsverhältnis?
MfG
RA Fozouni
okay....vielen dank...einen moment bitte
Der Arbeitgeber ist 6 Wochen zur Lohnfortzahlung verpflichtet, wobei das Gehalt zu zahlen ist,welches man verdient hätte, wenn man nicht krank gewesen wäre. Wenn vertraglich eine Arbeitszeit von mindestens 30 Stunden pro Woche vereinbart ist, muss der Arbeitgeber auch 30 Stunden pro Woche beschäftigen. Kann er das nicht, weil nicht genug Arbeit da ist, ist das das Problem des Arbeitgebers. Dieser trägt das wirtschaftliche Risiko.
Ihr Arbeitgeber muss also Lohnfortzahlung für 30 Stunden pro Woche leisten. Tut er das nicht, sollten Sie den Anspruch schriftlich geltend machen und zur Zahlung auffordern. Beachten Sie dabei insbesondere eventuelle Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag.
Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben und wäre für eine positive Bewertung (3-5 Sterne anklicken) dankbar, da ich ansonsten für die erfolgte Beratung nicht bezahlt werde.
Sehr gern! Auch Ihnen einen schönen Abend!