Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Das müssen Sie nicht hinnehmen.
Ihr AG ist nicht berechtigt, eine Verrechnung vorzunehmen.
Wenn Sie erkrankungsbedingt arbeitsunfähig waren, so stand Ihnen die gesetzliche Entgeltfortzahlung gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz gegenüber dem AG zu.
Für solche Zeiten einer AU darf der AG Ihnen keine Minusstunden oder Fehlzeiten berechnen!
Der AG wäre ebenso wenig berechtigt, Fehlzeiten zu Ihren Lasten in Rechnung zu stellen, wenn Sie Ihren Urlaub nehmen.
Widersprechen Sie daher der Verrechnung unter ausdrücklicher Berufung auf die dargestellte und klare Rechtslage.
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Auch nach erfolgter Bewertung können Sie jederzeit und beliebig oft nachfragen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt