Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer. Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft. Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Der Straftatbestand der unerlaubten Entfernung vom Unfallort (§ 142 StGB) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und/oder Geldstrafe bestraft.
Wenn der gesamte Vorgang ohne Ihr Mitwirken offengelegt und nunmehr angeklagt wird, dürfte hier durchaus eine Strafe im Raum stehen.
Sie sollten hier einen Rechtsanwalt hinzuziehen, und können hierdurch auf eine Bewährungsstrafe mit Geldstrafe hoffen.
Die Höhe richtet sich nach dem Schaden des verursachten Unfalls.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-