Recht & Justiz
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Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Sie haben einen Anspruch auf Rückzahlung Ihres Geldes. Aber Sie können das Geld nur zurückbekommen, wenn Sie die Adressdaten des Betrügers kennen. Sonst hätten Sie keinen Anspruchsgegner, an den Sie sich mit Ihrem Anspruch halten können.
Möglicherweise kann die Polizei den Täter ermitteln. Dann hätten Sie die Daten und könnten den Täter auf Rückzahlung in Anspruch nehmen, ihn also verklagen, wenn er nicht freiwillig zur Rückzahlung bereit ist.
Sie könnten sich dann an die Person halten, an die Sie das Geld überwiesen haben. Denn nach meiner Einschätzung hat diese Person das Geld von Ihnen ohne Rechtsgrund erhalten, sodass Sie es an Sie zurückzahlen muss. Aber es wäre sicherer, wenn Sie einen Anwalt einschalteten, der den gesamten Sachverhalt prüft und entscheiden kann, ob Sie das Geld von der anderen Person zurückverlangen können. Ganz einfach scheint der Sachverhalt nicht zu sein.
Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie es versuchen, an Ihr Geld zu kommen. Nach meiner Einschätzung ist die Versicherung dafür eintrittspflichtig. Es ist eine normale zivilrechtliche Streitigkeit. Bevor Sie einen Anwalt aufsuchen, sollten Sie mit Ihrer Versicherung abklären, ob sie für diesen Rechtsschutzfall die Deckung übernimmt.
Ich wüsste nicht, was Ihr Bankkonto mit dem Betrug zu tun haben sollte. Bei einem Verdacht auf Geldwäsche müssen die Banken handeln.
Ansonsten denken Sie bitte daran, über das Bewertungssystem eine positive Bewertung (=Klick auf 3-5 Sterne, ganz oben rechts) zu hinterlassen, um den von Ihnen eingesetzten Betrag für meine Vergütung freizugeben. Weitere Kosten für Sie werden dadurch nicht ausgelöst. Und Sie können selbstverständlich auch nach der Bewertung jederzeit sehr gerne Nachfragen stellen,
Sie sind ganz bestimmt nicht der Erste, der auf so einen Betrug reingefallen ist. Wenn Sie bei der Polizei mal nachfragten, würden Sie höhren, dass diese Betrugsmaschen weit verbreitet sind. Gleichwohl kann ich Ihre Verwirrrung nachvollziehen.
Sehr gerne gehe ich auf etwaige Rückfragen ein. Das ist mir aber erst später möglich. Ich bin jetzt offline.Ansonsten denken Sie bitte daran, über das Bewertungssystem eine positive Bewertung(=Klick auf 3-5 Sterne, ganz oben rechts) zu hinterlassen, um den vonIhnen eingesetzten Betrag für meine Vergütung freizugeben. WeitereKosten für Sie werden dadurch nicht ausgelöst. Und Sie können selbstverständlich auch nach der Bewertung jederzeit sehr gerne Nachfragen stellen.