Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r), vielen Dank ***** ***** Anfrage. Wie kann ich Ihnen mit der Angelegenheit konkret behilflich sein? Welche Frage haben Sie dazu? Mit freundlichen Grüßen Kianusch Ayazi, LL.B. (BLS), LL.B. (UNISA) - Rechtsanwalt -
Ich verstehe. Vielen Dank ***** ***** Nachricht.
Hat Ihre Mutter die Mitgliedsbeiträge aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung gezahlt? Falls ja, wie lautete diese? Können Sie mir diese eventuell zur Prüfung hier im Chat hochladen?
Ich verstehe. Vielen Dank ***** ***** Geduld.
Ein "Mitgliedsbeitrag" wird typischerweise für eine laufende Mitgliedschaft gezahlt. Ob die damit einhergehenden Leistungen in Anspruch genommen werden oder nicht, ist unerheblich. Der Mitgliedsbeitrag ist geschuldet, solange die Mitgliedschaft besteht.Sofern Ihre Mutter Mitglied des Vereins war, musste sie den Mitgliedsbeitrag zahlen. Wenn die Bestattungsleistungen nicht in Anspruch genommen werden, so führt dies zu keinem Anspruch auf Rückforderung der zuvor gezahlten Mitgliedsbeiträge.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein. Bitte geben Sie eine Bewertung (3-5 Sterne) durch Anklicken der Bewertungssterne an. Vielen Dank.