Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft. Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Ohne hinreichende vertragliche Vereinbarung ist es nicht so einfach, dem Mieter einfach die Nebenkostenvorauszahlungen zu erhöhen.
Hierfür muss eine konkrete vertragliche Vereinbarung bestehen oder eine Jahresabrechnung erstellt worden sein, aus welcher sich die höheren Kosten ergeben (welche wiederum monatlich im Abschlagswege einforderbare sind).
Am einfachsten wäre es daher, den benannten Betrag auszulegen und zu schnell wie möglich die Jahresabrechnung zu erstellen.
Hierauf begründend können Sie sodann einen höheren Abschlag rechtssicher einfordern.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-