Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r), vielen Dank ***** ***** Anfrage. Bitte gedulden Sie sich ein wenig, während ich Ihre Anfrage bearbeite. Mit freundlichen Grüßen Kianusch Ayazi, LL.B. (BLS), LL.B. (UNISA) - Rechtsanwalt -
Vielen Dank ***** ***** Geduld.
Aufgrund der bloßen Trennung haben Sie keine Ansprüche in Bezug auf die Immobilie.
Infolge einer Scheidung würde ein Zugewinnausgleich stattfinden. Wenn die Immobilie Ihrem Mann aufgrund einer persönlichen Verbundenhet zum Schenker geschenkt wurde, so fällt diese nicht unter den Zugewinn und es findet insofern kein Ausgleich zu Ihren Gunsten statt.
Ihrer Tochter steht Unterhalt zu, jedenfalls solange sie ihre erste berufsqualifizierende Ausbildung nicht abgeschlossen hat.
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