Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r), vielen Dank ***** ***** Anfrage. Bitte gedulden Sie sich ein wenig, während ich Ihre Anfrage bearbeite. Mit freundlichen Grüßen Kianusch Ayazi, LL.B. (BLS), LL.B. (UNISA) - Rechtsanwalt -
Ich verstehe. Vielen Dank ***** ***** Nachricht.
Das deutsche Aufenthaltsgesetz beinhaltet keine Sonderregelungen für Diplomaten. Der Betroffene muss daher bei der Eheschließung dieselben Unterlagen vorlegen, die jemand ohne Diplomatenstatus vorlegen müsste.
Ihre weitergehende Frage hinsichtlich der Anmeldung geht über den Umfang Ihrer Ursprungsanfrage hinaus. Aus Kulanz bin ich gern bereit, kostenfrei auf diese einzugehen, nachdem Sie eine Bewertung abgegeben haben.
Vielen Dank ***** ***** Nachricht.
Diplomaten sind von der Meldepflicht ausgenommen. Insofern kann und darf er sich nicht als Diplomat anmelden.
Er kann und muss sich indes anmelden, sobald er eine Aufenthaltserlaubnis für den Ehegattennachzug erhält und sich auf dieser Grundlage in Deutschland aufhält.