Recht & Justiz
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Wenn Sie einen Terim nicht wahrnehmen können, können Sie um eine Terminsverschiebung bitten. Ein Anspruch auf Terminsverschiebung besteht aber nur, wenn Sie berechtigte Gründe haben, wie z.B., dass Sie krankheitsbedingt nicht zum Termin erscheinen können. Sie könnten sich also an das Gericht wenden und um Terminsverschiebung bitten. Ihren Grund für die Verschiebung sollten Sie durch entsprechende Unterlagen belegen.
Aber schildern Sie gerne etwas ausführlicher, worum es geht, damit ich konkreter darauf eingehen kann.
Danke ***** ***** Rückmeldung.
Sie können versuchen, es telefonisch zu regeln. Idealerweise sollten Sie sich direkt mit dem zuständigen Richter verbinden lassen. Aber ob der Richter darauf eingeht, ist schwer zu beurteilen. Er benötigt Nachweise dafür, dass es einen berechtigten Grund für eine Terminsverschiebung gibt. Und in der Kürze der Zeit wird es schwierig, eine neue Terminierung zu erwirken. Ich kann Ihnen nur raten, es zu versuchen. Und idealerweise sollten Sie es nicht nur telefonisch, sondern auch schriftlich machen, damit Ihr Terminsverschiebungsantrag aktenkundig wird.