Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Ich bedaure Ihnen mitteilen zu müssen, dass dies kein Grund für eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses ist.
Sämtliche persönlichen Veränderungen, wozu auch die Möglichkeit einer neuen Mietwohnung zählt, fallen in die Risikosphäre der jeweiligen Partei.
Das Mietverhältnis ist hiervon nicht beeinträchtigt.
Ihnen bleibt daher nur eine ordentliche Kündigung auszusprechen und sodann mit dem Vermieter über eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses zu verhandeln.
Ein Mietaufhebungsvertrag ist jederzeit möglich.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-