Sehr geehrter Kunde, sehr geehrte Kundin,
mein Name ist Rechtsanwalt Michaelis und ich bin hier um Ihre Frage zu beantworten. Tatsächlich ist es leider so, dass die Ausländerbehörden mit ihren Aufgaben regelmäßig überfordert sind und daher nicht in einer angemessenen Zeit tätig werden. Die Rechtsordnung kennt dafür ein Rechtsmittel, nämlich die sogenannten Untätigkeitsklage gem. § 75 VwGO. Diese Klage ist das einzige "Rechtsmittel" im die Behörde zu verpflichten, den Antrag zu bearbeiten und im besten Falle auch positiv zu bescheiden.
Sie können natürlich auch einfach mal anrufen und fragen und darum bitten, dass Ihr Antrag nach so langer Zeit mal bearbeitet wird. Rechtlich gesehen kommen Sie allerdings nur mit dieser Klage weiter. Eventuell führt die Einlegung der Klage schon dazu, dass die Behörde den Antrag schneller bearbeitet, ohne dass Sie das gesamte Verfahren führen müssen.
Hat dies Ihre Frage schon beantwortet oder brauchen Sie einen weiteren Rat, dann fragen Sie gerne nach, dafür bin ich hier. Vergessen Sie auch bitte nicht, die Antwort zu bewerten, damit dieser Service auch anderen Personen in Ihrer Lage angeboten werden kann.
Wir können auch gerne in der Sache kurz telefonieren, wenn Sie eine solche Klage in Betracht ziehen oder anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen.
Mit besten Grüßen,
Rechtsanwalt Michaelis