Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
Mit freundlichen GrüßenRA Grass
danke ***** ***** Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Sie können nur folgendes machen: der Forderung zunächst widersprechen und die Zahlung des Kautionsbetrages fordern und gleichzeitig ankündigen, dass Sie Klage auf Rückzahlung der Kaution erheben werden.
Dies sollte wegen der Frist von 6 Monaten (§ 548 BGB) allerdings frühestens im März/April 2023 erfolgen.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung ab (3-5 Sterne). Vielen Dank.