Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft. Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Wenn Sie nicht verheiratet waren und mit ihrem Partner lediglich ohne Ehe zusammengelebt haben, ist ihre Rechtsposition stark eingeschränkt.
Das Gesetz sieht in diesem Fall keine besonderen schützenden Regelungen und insbesondere kein Vermögensausgleich bei Trennung vor.
Auf jeden Fall können Sie jedoch eine angemessene Räumungsfrist zum Verlassen der Immobilie einfordern. Sämtliche weiteren Ausgleichsansprüche, müssten konkret über einen Anwalt geprüft werden.
Wie gesagt ist ohne eine Eheschließung ein Ausgleich hier sehr schwierig. Ich bedaure Ihnen keine positivere Einschätzung übermitteln zu können.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-