Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Die Firma ist Ihnen zu unverzüglicher Rückzahlung oder aber zur Auslieferung der Ware verpflichtet.
Diesen Anspruch können Sie notfalls auch erfolgreich auf dem Rechtsweg und gerichtlich durchsetzen.
Gehen Sie nun wie folgt vor: Fordern Sie die Firma vorab per Mail und sodann schriftlich (Einschreiben!) zu umgehender Erstattung oder Auslieferung auf.
Setzen Sie hierzu eine letzte Frist von 7-10 Tagen ab Briefdatum.
Kündigen Sie in dem Schreiben an, dass Sie nach Fristablauf ohne weitere Ankündigung einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs beauftragen und dass die hierdurch bedingten Kosten die Firma als Verzugsschaden zu tragen haben wird.
Gerät die Gegenseite mit dem Ablauf der von Ihnen gesetzten Frist in Verzug, sind die Rechtsverfolgungskosten (=Anwaltskosten) als Verzugsschaden gemäß §§ 286, 280 BGB ersatzfähig.
Sie können sodann auf Kosten der Firma einen Rechtsanwalt vor Ort mandatieren, der Ihren Anspruch auf Rückzahlung/Auslieferung geltend machen und durchsetzen wird.
Der Anwalt wird die Firma zunächst außergerichtlich und schriftsätzlich in Anspruch nehmen.
Erfolgt dann noch immer keine Reaktion, wird der Anwalt Klage erheben - auch die hiermit verbundenen weiteren Kosten Ihrer Rechtsverfolgung hätte die Firma zu tragen!
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Auch nach erfolgter Bewertung können Sie jederzeit und beliebig oft nachfragen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt