Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft. Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Wenn es eine ordnungsgemäße Übergabe der Mietwohnung gab und die Menge hier nicht moniert wurden, können Sie sich prinzipiell auf das Protokoll berufen.
Existiert ein solches Protokoll nicht, sind sie nur verpflichtet, zu streichen, Löcher zu beseitigen und weitere Beschädigungen an der Mietsache zu beseitigen. Was sie nicht machen müssen, ist eine fachmännische Reparatur der Wände und Böden.
Ebenso müssen Sie keinen Duschkopf bezahlen, wenn dieser funktioniert hat bei Auszug.
Wenn der Vermieter hier eine Erneuerung wünscht, hat er dies prinzipiell selbst zu tragen. Auch ist durch die Zahlung des Mietzinses der übliche Gebrauch der Mietsache zu akzeptieren und abgegolten.
Hierauf können Sie den Vermieter verweisen und die in Rechnung gestellten Kosten zurückweisen.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-