Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke ***** ***** Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Grundsätzlich können Sie z.-B. in einem Ehevertrag regeln, dass Ihr Mann das Vermögen erhält im Falle einer Trennung/Scheidung.
Allerdings ist hierbei zu beachten, dass der Schenkungsakt zwischen der Großmutter und Ihnen dadurch nicht beeinflusst wird. Trotz der getrennten Vereinbarung bleibt es dabei, dass Sie von der Oma Geld gewschenkt beklommen haben.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung ab (3-5 Sterne). Vielen Dank.
Mit freundlichen GrüßenRA Grass
danke ***** ***** Rückmeldung. Ich wünsche Ihnen einen guten Start in die neue Woche und alles Gute.