Recht & Justiz
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Mit freundlichen Grüßen,
Robert WeberRechtsanwalt
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),Einkommensnachweise für den Vermieter sind nicht gesetzlich geregelt, das ist eine reine Verhandlungsangelegenheit zwischen Ihnen und dem Vermieter. Es kommt daher alleine darauf an, was der Vermieter mit Ihnen abgemacht hat, wie das Einkommen nachgewiesen werden kann. Wenn Sie dazu bisher keine Vereinbarungen mit dem Vermieter getroffen haben, sollten Sie bei dem Vermieter nachfragen, welche Nachweise er in welcher Form akzeptiert.Für weitere Fragen stehe ich Ihnen über den Button "dem Experten antworten" jederzeit zur Verfügung. Bitte denken Sie daran, eine positive Bewertung zu hinterlassen, wenn die Antwort Ihnen geholfen hat, damit der eingesetzte Betrag an mich ausgezahlt werden kann. Sie können selbstverständlich auch nach einer Bewertung jederzeit sehr gerne Nachfragen stellen.Mit freundlichen Grüßen, Robert Weber RechtsanwaltDas Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung und erfolgt nach bundesdeutschem Recht. Wenn Sie außerhalb Deutschlands leben, teilen Sie dies bitte mit.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),Nein, Sie müssen grundsätzlich kein Einkommen nachweisen, also auch das Taschengeld nicht. Wenn Sie es aber als Einkommen dem Vermieter angeben möchten, wird er voraussichtlich auf einer Art Bestätigung bestehen, z.B. einer Bestätigung durch die Eltern.Für weitere Fragen stehe ich Ihnen über den Button "dem Experten antworten" jederzeit zur Verfügung. Bitte denken Sie daran, eine positive Bewertung zu hinterlassen, wenn die Antwort Ihnen geholfen hat, damit der eingesetzte Betrag an mich ausgezahlt werden kann. Sie können selbstverständlich auch nach einer Bewertung jederzeit sehr gerne Nachfragen stellen.Mit freundlichen Grüßen, Robert Weber RechtsanwaltDas Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung und erfolgt nach bundesdeutschem Recht. Wenn Sie außerhalb Deutschlands leben, teilen Sie dies bitte mit.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich bitte um eine kurze Mitteilung, ob Rück- oder Verständnisfragen existieren. Ansonsten bitte ich entsprechend der Regeln der Plattform um eine positive Bewertung der Antwort mit Hilfe der fünf Sterne, damit meine Vergütung ausgezahlt werden kann.
Vielen Dank ***** *****mit freundlichen Grüßen,