Recht & Justiz
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
Danke ***** ***** Anfrage auf der Plattform justAnswer.de.
Ich bin Rechtsanwalt in Österreich und war einige Jahre spezialisiert im Versicherungsrecht tätig. Sie können mich gerne mit näheren Details zu Ihrem Fall kontaktieren. Meine Kontaktdaten finden Sie auch unter https://anwaltlackner.at/kontakt.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen -Rechtsanwalt-
Grundsätzlich müssen private Darlehen ohne Zinsertrag nicht besonders deklariert werden. Es macht aber zur Rechtssicherheit durchaus Sinn, zumindest bei der Überweisung schriftlich festzuhalten, ob und wann eine Rückzahlungsverpflichtung besteht.
Für Geschenke besteht eine Meldepflicht ab EUR 15.000 innerhalb von 5 Jahren.
Konnte ich Ihre Frage beantworten?
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 4 oder 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.