Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft. Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Theoretisch kann dies der Amtsarzt. Allerdings wird er diesen beschriebenen Fall nicht tun.
Und zwar deshalb, da völlig unklar ist, wie Post-Covid wirkt und vor allem welche Dauer dies hat.
Da jederzeit auch wieder eine Verbesserung des Gesundheitszustandes eintreten kann, wird hier keine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden.
Ihr Ziel nochmals entsprechend im Arbeitsleben tätig zu werden, ist daher durchaus realistisch.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-