Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
es tut mir leid, was Ihnen passiert ist und ich danke ***** ***** die aufwendige Schilderung Ihres Falles. Tatsächlich kann ich das Verhalten der BKK Linde nicht nachvollziehen. Grundsätzlich haben Sie gem. §76 SGB V den Anspruch auf eine freie Arztwahl. Gem. § 76 Abs. Abs. 3 S. 1 "sollen" die Versicherte den Arzt innerhalb eines Kalendervierteljahres nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes wechseln. Sollten bedeutet nicht, dass Sie nicht dürfen, im Gegenteil.
Ich kann mir derzeit nicht vorstellen, auf welcher rechtlichen Grundlage Ihre Krankenkasse die Ansicht vertritt, Sie dürften den Arzt nicht wechseln. Dies ist definitiv auch innerhalb einer Behandlung möglich, vor allem, wenn sogar Behandlungsfehler im Raum stehen.
Ich würde Ihnen empfehlen, sich an Ihre Krankenkasse zu wenden, diese soll Ihnen schriftlich darlegen, auf welcher Grundlage ein Arztwechsel ausgeschossen ist. Natürlich hat die Krankenkasse in Ihrem Falle dem Kosten- und Heilsplan des Arztes zugestimmt, aber offenbar gehört Ihre Behandlung zum Leistungsumfang der KK, so dass diese auch verpflichtet wäre einem Kostenplan bei einem anderen Arzt zuzustimmen.
Aber auch ohne die Begründung der Krankenkasse zu kennen, kann ich Ihnen sagen, dass kein Versicherter verpflichtet ist, möglicherweise fehlerhafte Behandlungen über sich ergehen lassen zu müssen.
Ich hoffe, diese Antwort hat schon geholfen. Wir können sonst in dieser Sache auch gerne noch einmal telefonieren. Fragen Sie bitte nach, wenn Sie weitere Fragen haben und bitte bewerten Sie die Antwort, damit dieser Service auch anderen Menschen geboten werden kann, die ein ähnliches schlimmes Schicksal erleiden.
Beste Grüße,
Rechtsanwalt Michaelis
Fachanwalt für Medizinrecht