Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
Mit freundlichen GrüßenRA Grass
danke ***** ***** Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Wenn Sie nichts vom Gericht bekommen haben, dann hat ein Gericht auch nichts entschieden. Dann kann die Aussage der Kindesmutter nicht zutreffend sein.
Wenn Sie den Umgang, wie beschrieben gemeinsam festgelegt haben, dann ist dies auch weiterhin verbindlich. Allerdings müsste, wenn sich ein Elternteil nicht daran hält, eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung ab (3-5 Sterne). Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass