Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke ***** ***** Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Wenn auf dem Konto bereits eine Pfändung eingegangen ist, dann wird leider der Betrag von der Abfindung, der die monatliche Pfändungsfreigrenze übersteigt, an die Gläubiger abgeführt.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung ab (3-5 Sterne). Vielen Dank.
Mit freundlichen GrüßenRA Grass
grundsätzlich möglich wäre dies schon. Aber wenn Ihr Mann (und ggf. auch der Arbeitgeber) weiß, dass das Geld dadurch dem Gläubigerzugriff entzogen werden soll,. könnte eine Strafbarkeit nach § 283 d BGB vorliegen.
danke ***** ***** Rückmeldung.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend und alles Gute.