Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Gemäß der europäischen Fluggastverordnung können pro Person zwischen Euro 300-600 € verlangt werden.
Zudem können Sie gegenüber dem Reiseveranstalter Schadensersatz für die zusätzlich angefallenen Kosten sowie die zwei Tage Hotelausfall geltend machen.
Denn hier haben Sie unverschuldet bezahlte Leistungen nicht erhalten.
Sie sollten die Ansprüche sowohl gegenüber dem Flugunternehmen als auch dem Reiseveranstalter schriftlich formulieren und konkret einfordern. Dem Grunde nach haben sie auf jeden Fall Schadensersatzansprüche.
Fraglich ist, auf welche Höhe sie sich einigen können.
Hier kommt es auf ihr Verhandlungsgeschick an. Im Streitfall muss ein Gericht über die genaue Schadenshöhe bemessen.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
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Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-