Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft. Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Inwiefern sie einen Erstattungsanspruch für ihre Kosten bezüglich der Tierarztrechnung haben, hängt davon ab, in welcher Höhe Schäden an den Tieren entstanden sind.
Der Gesetzgeber lässt jeden Tierhalter haften, unabhängig vom Verschulden.
Dies ergibt sich aus § 833 BGB. Dort heißt es, dass ein Tierhalter für den Schaden haftet, den sein Tier einem anderen Menschen, Tiere etc. zufügt.
D. h. in Ihrem Fall hat die Gegenseite ein Anspruch auf Erstattung gegen sie und sie haben ein Anspruch gegenüber der Gegenseite auf Erstattung für ihre Kosten.
In welcher Höhe sich diese dann aufrechnen und ausgleicht ergibt sich aus der Höhe der Schäden und der Behandlungskosten.
Für den gesamten Schaden an allen Tieren kann hier jeweils eine Quote von 50:50 gerechnet werden.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
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Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-