Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft. Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Prinzipiell gilt in der Tat eine Verjährung von drei Jahren. Sofern die GEZ jedoch den Beitrag per Bescheid festgesetzt hat, was in der Regel der Fall ist, ist die Verjährung auf 30 Jahre erweitert.
D. h. die GEZ kann den gesamten Betrag einfordern, wenn die rechtliche Grundlage hierfür besteht.
Sofern Sie mit der Beurteilung der GEZ für den Rundfunkbeitrag nicht einverstanden sind, müssten sie dies im Klagewege klären lassen.
Um zu prüfen, ob die Gebühren per Bescheid festgesetzt wurden, können Sie sich auf Verjährung berufen.
Die Behörde wird dann hierauf entsprechend antworten.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-