Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
haben Sie denn mal schriftlich Kontakt mit der Firma aufgenommen ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke ***** ***** Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Eine eindeutige Aufforderung zur Herausgabe des Fahrzeuges ist wohl bisher noch nicht erfolgt. Schreiben Sie daher per Einwurfeinschreiben an die Firma, fordern Sie die Herausgabe des Fahrzeuges unter Fristsetzung von einer Woche und kündigen Sie an, wenn die Herausgabe nicht erfolgt, dass Sie sowohl Klage bei Gericht erheben werden, als auch Strafanzeige erstatten.
Die Herausgabeklage müssten Sie mit einem RA/in vor dem Landgericht führen (wenn das FZ mehr als 5.000 EUR wert ist), die Strafanzeige erstatten Sie bei der Polizei oder schriftlich gerichtet an die Staatsanwaltschaft.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung ab (3-5 Sterne). Vielen Dank.