Recht & Justiz
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vielen dank ***** ***** Frage hier im Forum. Mein Name ist Rechtsanwalt Michaelis, ich bin Fachanwalt für Medizinrecht und werden versuchen, in dieser Angelegenheit weiter zu helfen. Bitte teilen Sie mir kurz mit, ob es Aufgrund des möglichen Versäumnisses des Arztes zu einem Schaden bei der Patientin gekommen ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Rechtsanwalt Michaelis
Es ist so, dass sich der erste Arzt tatsächlich durch eine unterlassene Hilfeleistung strafbar gemacht haben könnte. Die unterlassene Hilfeleistung ist ein Strafdelikt und damit dieses verfolgt wird, bedarf es einer Strafanzeige bei der Polizei. Eine solche Anzeige müssen Sie erstatten, wenn Sie das wollen.
Ein darüber hinausgehenden Anspruch mag ich anhand Ihrer Ausführungen derzeit nicht erkenne, da kein messbarer Schaden aufgetreten ist (Glück im Unglück). Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch ist stets, dass ein Gesundheitsschaden aufgetreten ist.
Hat dies Ihre Frage schon beantwortet? Ansonsten fragen Sie bitte gerne weiter nach.
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