Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft. Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Ich bedaure mitteilen zu müssen, dass sie keinen Anspruch gegen die Nachbarin haben.
Jegliche Zusage und Verpflichtung im Zusammenhang mit einer Immobilie bedarf der notariellen Beurkundung.
Alle anderen abgegebenen Erklärungen sind nichtig.
Dies hat der Gesetzgeber bewusst in § 311 b Abs. 2 BGB geregelt.
D. h. wenn die Nachbarin jetzt von einem Verkauf an Sie Abstand nimmt, können Sie weder die Nachbarin gerichtlich zu einem Verkauf an Sie zwingen noch Schadensersatzansprüche geltend machen.
Das Gesetz und die Rechtsprechung ist hier eindeutig.
Ich bedaure Ihnen keine positivere Einschätzung übermitteln zu können.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-