Recht & Justiz
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Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),Der Steuerberater kann in der Tat gemäß § 109 Abgabenordnung die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung verlängern. Allerdings muß dieser Verlängerungsantrag begründet werden, Sie müßten also darlegen, wieso Sie ohne eigenes Verschulden am rechtzeitigen Einreichen gehindert sind. Das ist angesichts der langen Frist und Vorlaufzeit nicht ganz einfach.Für weitere Fragen stehe ich Ihnen über den Button "dem Experten antworten" jederzeit zur Verfügung. Bitte denken Sie daran, eine positive Bewertung zu hinterlassen, wenn die Antwort Ihnen geholfen hat, damit der eingesetzte Betrag an mich ausgezahlt werden kann. Sie können selbstverständlich auch nach einer Bewertung jederzeit sehr gerne Nachfragen stellen.Mit freundlichen Grüßen, Robert Weber RechtsanwaltDas Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung und erfolgt nach bundesdeutschem Recht. Wenn Sie außerhalb Deutschlands leben, teilen Sie dies bitte mit.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich bitte um eine kurze Mitteilung, ob Rück- oder Verständnisfragen existieren. Ansonsten bitte ich entsprechend der Regeln der Plattform um eine positive Bewertung der Antwort mit Hilfe der fünf Sterne, damit meine Vergütung ausgezahlt werden kann.
Vielen Dank ***** *****mit freundlichen Grüßen,
Robert WeberRechtsanwalt
das ist der Standartpreis auf dieser Plattform.Mit freundlichen Grüßen,Robert WeberRechtsanwalt
Das sagten Sie bereits.