Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
gehe ich recht in der Annahme, dass die Erblasserin verstorben ist, die Schwester aber noch lebt ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke ***** ***** Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Gern beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
1) Dieser Satz ist so zu verstehen, dass die Schwester VOR der Erblasserin verstorben sein muss. Dies trifft nach Ihren Ausführungen nicht zu.
2) a. So wie Sie die Situation beschrieben haben, bekommen Sie nur Vermächtnisse, d.h. Sie werden nicht Erbe und somit auch nicht Mitglied der Erbengemeinschaft.
2) b. Sie haben das Recht, die Vermächtnisse einzufordern. Die Bezugsrechte werden automatisch von den jeweiligen Versicherungen berücksichtigt.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung ab (3-5 Sterne). Vielen Dank.