Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke ***** ***** Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Grundsätzlich ist niemand verpflichtet, einen anderen anzuzeigen. Wenn Sie also keine Anzeige erstatten, machen Sie sich nicht strafbar.
Wird Ihr Ex erwischt, wird man gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis einleiten. Er wird dann, wenn keine Vorstrafen vorhanden sind, mit einer Geldstrafe rechnen müssen.
Ihr Ex würde allerdings Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung ab (3-5 Sterne). Vielen Dank.