Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Wenn Unklarheit bezüglich des Bodenrichtwertes besteht, können und sollten Sie in der Tat Einspruch gegen den Bescheid einlegen.
Ein wirksam eingelegte Einspruch ist zwingende Voraussetzung, um auch materiell die Rechtslage zu klären. Verweisen sie darauf, dass der Bodenrichtwert bei Vergleich zu anderen Immobilien zu hoch angesetzt ist.
Alternativ können Sie den Bodenrichtwert beim Gutachterausschuss in ihrer Stadt erfragen und diese sodann vergleichen. Im Übrigen wird auch die Finanzbehörde Ausführungen im Rahmen des Einspruchsverfahren machen.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-