Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Nutzung von JustAnswer. Ich habe den von Ihnen geschilderten Sachverhalt geprüft.
Es kommen hierfür verschiedene Straftaten in Frage.
Dies können sein Nötigung, Körperverletzung, Nachstellen etc. sein.
Sie können vor dem beschriebenen Hintergrund eine Strafanzeige stellen.
Diese sollte schriftlich unter klarer Schilderung des Sachverhalts vorgenommen werden.
Es obliegt dann der Staatsanwaltschaft und dem Strafgericht, den Sachverhalt strafrechtlich zu würdigen.
Sie müssen keine juristische Einordnung vornehmen.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-