Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft. Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Prinzipiell erblickt es allein dem Arbeitnehmer darüber zu entscheiden, wann und wie er seinen Urlaub nehmen will.
D. h. wenn sie ein dringendes Erholungsbedürfnis sehen und den gesamten Jahresurlaub und Resturlaub nehmen wollen, ist dies ordnungsgemäß beim Arbeitgeber zu beantragen.
Der Arbeitgeber kann den beantragten Urlaub nur ablehnen, wenn er zwingende betriebliche Gründe entgegenhalten kann. Solche zwingenden betrieblichen Gründe sind nicht ein vermeintlicher Personalengpass.
Denn zu wenig Personal und Arbeitnehmer fällt nicht in ihren Risikobereich. Sollten Sie jedoch eine gewisse Schlüsselposition im Unternehmen haben und durch ihre längere Urlaubsabwesenheit dem Unternehmen wesentliche Umsatzeinbußen drohen, kann dies als Grund gegen den beantragten Urlaub vorgetragen werden.
Bei nicht Erfolgen der Einigung müsste die Klärung vor dem Arbeitsgericht vorgenommen werden.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
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Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-