Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft. Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Ich bedaure Ihnen mitteilen zu müssen, dass sie gegenwärtig gegen den Verkauf durch ihre Mutter nichts tun können. Grund ist folgender: Zu Lebzeiten wird ein potenziell späterer Erbe und Pflichtteilsberechtigten nicht geschützt.
D. h. ein späterer Erblasser kann zu Lebzeiten über sein Vermögen frei verfügen und auch Schenkungen sowie Verkäufe tätigen.
Er ist nicht an irgend eine dritte Person gebunden bzw. dieser zur Rechenschaft verpflichtet.
Ein Erbrecht und Pflichtteilsrecht entsteht erst im Zeitpunkt des Todes.
Zuvor haben sie keine Rechtsstellung gegenüber dem späteren Erben.
Der Verkauf ihrer Mutter kann daher nicht verhindert werden. Ich bedaure Ihnen keine positivere Einschätzung übermitteln zu können.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-