Recht & Justiz
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Sehr geehrter Ratsuchender, bitte warten Sie einige Minuten, während ich eine Antwort formuliere. Mit freundlichen Grüßen, Robert Weber Rechtsanwalt
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),Der Freund muß auf jeden Fall der Vorladung folgen, sollte da aber zu dem Tatvorwurf schweigen. Alles was er sagt, kann später gegen ihn verwendet werden, daher ist das Schweigen extrem wichtig. Auch sollte er einen örtlichen Strafverteidiger einschalten, der Akteneinsicht nimmt und den Zeugen prüft. Dann kann er mit dem Strafverteidiger besprechen, wie er sich wozu äußert.Für weitere Fragen stehe ich Ihnen über den Button "dem Experten antworten" jederzeit zur Verfügung. Bitte denken Sie daran, eine positive Bewertung zu hinterlassen, wenn die Antwort Ihnen geholfen hat, damit der eingesetzte Betrag an mich ausgezahlt werden kann. Sie können selbstverständlich auch nach einer Bewertung jederzeit sehr gerne Nachfragen stellen. Mit freundlichen Grüßen, Robert Weber RechtsanwaltDas Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung und erfolgt nach bundesdeutschem Recht. Wenn Sie außerhalb Deutschlands leben, teilen Sie dies bitte mit.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),ich bitte um eine kurze Mitteilung, ob Rück- oder Verständnisfragen existieren. Ansonsten bitte ich entsprechend der Regeln der Plattform um eine positive Bewertung der Antwort mit Hilfe der fünf Sterne, damit meine Vergütung ausgezahlt werden kann.Vielen Dank ***** ***** mit freundlichen Grüßen, Robert Weber Rechtsanwalt