Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
Mit freundlichen GrüßenRA Grass
das ist kein Problem. Melden Sie sich wieder, wenn Sie soweit sind.
danke ***** ***** Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung ab (3-5 Sterne). Vielen Dank.
Wenn Sie das Vorkaufsrecht "übergehen" würden, dann bestünde für die Vorkaufsberechtigte ggf. ein Schadensersatzanspruch.
gerne !
Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend und alles Gute.