Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Der Teilbeschluss lässt darauf schließen, dass ihre Anzeige als Geschädigter/Geschädigte nicht weiter verfolgt wird.
Grund ist der, dass bereits eine Vielzahl an Fällen gegenüber dem Täter laufen und im Rahmen einer Gesamtstrafe die Sanktion für ihren Fall nicht mehr ins Gewicht fällt.
Dies verhindert jedoch nicht, dass sie ihre zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber dem Täter geltend machen. Der Beschluss dürfte nur strafrechtliche Maßnahmen umfassen.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-