Recht & Justiz
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Dr. Oliver Fröhlich LL.M.
Rechtsanwalt
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Ihre Anfrage ist sehr weit und komplex, ich versuche Sie geordnet zu beantworten.
Ein Ehevertrag kann sinnvoll sein, wenn Ihr die Folgen Eurer Ehe individuell regeln möchtet, statt Euch auf die gesetzlichen Vorschriften zu verlassen. Klassischerweise wird dieser vor der Hochzeit – also zu Beginn der Ehe – geschlossen. Es ist aber problemlos auch noch zu einem beliebigen Zeitpunkt in der Ehe – mithin nachträglich – zwischen den Ehepartnern vereinbart werden. Weiterhin gibt es die Möglichkeit einer Scheidungsfolgevereinbarung - hierbei handelt es sich grundsätzlich um nichts anderes.
Möchten Sie jedoch bestimmte Dinge selbst regeln, dann können Sie den Ehevertrag bedenkenlos schließen.
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